Verhaltenstherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Bei der Verhaltenstherapie handelt es sich um eine der drei wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieformen (neben der analytischen/tiefenpsychologisch fundierten und der systemischen Therapie), die als Heilverfahren für psychische Erkrankungen gesetzlich anerkannt sind.
Es liegt eine Abrechnungsgenehmigung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr aller gesetzlichen Krankenkassen sowie Privatversicherungen/Beihilfe vor.
BEHANDELBARE STÖRUNGSBILDER
Unter anderem:
- Depressionen
- Emotionale Störungen
- Angststörungen und Phobien (Schulangst, Prüfungsangst)
- (Sozial)Verhaltensauffälligkeiten
- Wutausbrüche, aggressives Verhalten
- Essstörungen (Magersucht, Bulimie, Essanfälle)
- Anpassungsstörungen
- Zwangsstörungen
- Akute und posttraumatische Belastungsstörungen
- Entwicklungsstörungen wie Bindungsstörungen, Autismus-Spektrum-Störungen
- Einnässen (Enuresis) und Einkoten (Enkopresis)
- Psychosomatische Erkrankungen
- Aufmerksamkeits-Defizit-(Hyperaktivitäts)-Syndrom
- Tic-Störungen
- Lernstörungen
- Substanz- und nicht substanzgebundene Süchte
- selbstverletzendes und selbstschädigendes Verhalten
- nichtorganische Schlafstörungen
ANGEBOTE IN MEINER PRAXIS:
// Ambulante Psychotherapie
// Beratung
// Diagnostik
ggf. mit Hilfe psychologischer Testverfahren